Geerbte Immobilie verkaufen in Hadern: Drei Wege für Erben und wie die Entscheidung gelingt
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einem Erbfall stehen Erben einer Immobilie in Hadern grundsätzlich vor drei Wegen: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Diese Entscheidung sollte erst nach Klärung der rechtlichen Grundlagen getroffen werden.
- Erbschein und Grundbuchberichtigung sind in der Regel die ersten formalen Schritte, bevor über die Immobilie verfügt werden kann.
- Bei mehreren Erben entscheidet die Erbengemeinschaft gemeinsam – Uneinigkeit lässt sich meist durch klare Kommunikation und notfalls durch rechtliche Schritte lösen.
- Die Erbschaftsteuer-Freibeträge nach § 16 ErbStG und die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG beeinflussen, wie und wann ein Verkauf steuerlich sinnvoll ist.
- Eine realistische Wertermittlung ist die Basis für jede der drei Optionen, nicht nur für einen Verkauf.
- Hadern als Lage im Münchner Westen bringt eigene Besonderheiten für geerbte Immobilien mit sich, von der Bebauungsstruktur bis zur Nachfrage.
Hadern als Lage: Erbfall und Immobilienmarkt im Münchner Westen
Hadern gehört zu den Stadtbezirken im Münchner Westen und ist geprägt von einer Mischung aus Siedlungsbauten der Nachkriegszeit, Geschosswohnungsbau aus den 1960er- und 1970er-Jahren und einzelnen neueren Wohnanlagen. Der bauliche Zustand und das Baujahr einer geerbten Immobilie variieren deshalb stark, je nachdem, in welchem Teil von Hadern sich das Objekt befindet. Nahe der Fürstenrieder Straße und rund um den Campus der Ludwig-Maximilians-Universität finden sich andere Gebäudetypen als in den ruhigeren Wohnstraßen Richtung Blumenau oder Neuhadern.
Diese Vielfalt wirkt sich unmittelbar auf die drei grundsätzlichen Optionen aus. Eine gut instand gehaltene Eigentumswohnung aus den 1990er-Jahren lässt sich anders vermieten oder verkaufen als ein sanierungsbedürftiges Reihenhaus aus den 1960er-Jahren. Die Nachfrage nach Wohnraum ist aufgrund der Nähe zur Universität und zur U-Bahn-Linie U6 konstant hoch, was sich auf Vermietungs- wie auf Verkaufsentscheidungen auswirkt.
Immobilien Zippold GmbH begleitet seit über 20 Jahren Eigentümer im Münchner Westen bei Entscheidungen rund um Immobilien, darunter auch Erbfälle. Je früher sich Erben einen Überblick über ihre Optionen verschaffen, desto eher lässt sich eine zur familiären Situation passende Entscheidung treffen.
Erste Schritte nach dem Erbfall: Erbschein, Grundbuch und Vollmachten
Bevor über eine geerbte Immobilie in Hadern entschieden werden kann, müssen einige formale Fragen geklärt sein. Diese Schritte betreffen alle drei Wege gleichermaßen, unabhängig davon, ob die Immobilie später selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden soll.
Wer braucht einen Erbschein?
Der Erbschein weist gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt nach, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, kann das Grundbuchamt die Erbfolge teilweise auch ohne Erbschein anerkennen. In der Praxis verlangen jedoch Banken und Käufer bei einem späteren Verkauf häufig einen Erbschein. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht, in München beim Amtsgericht München, und kann je nach Komplexität des Nachlasses mehrere Wochen bis Monate dauern.
Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall
Nach dem Erbfall sollte das Grundbuch berichtigt werden, damit die Erben als neue Eigentümer eingetragen sind. Diese Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei, danach fallen in der Regel Gebühren an. Benötigt wird dafür der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Erst nach der Grundbuchberichtigung können die Erben die Immobilie rechtssicher verkaufen oder belasten. Wird die Immobilie zeitnah nach dem Erbfall verkauft, lässt sich die Berichtigung in Abstimmung mit dem Notar teilweise im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung mitregeln.
Zusätzlich sollten Erben prüfen, ob Vollmachten erforderlich sind, etwa wenn mehrere Erben gemeinsam handeln, aber nicht jeder Termin persönlich wahrgenommen werden kann. Eine notariell beglaubigte Vollmacht erleichtert die Abwicklung erheblich, insbesondere wenn Miterben nicht am selben Ort wohnen.
Drei Wege für eine geerbte Immobilie in Hadern: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen
Sind die formalen Grundlagen geklärt, stellt sich die eigentliche Entscheidungsfrage: Was soll mit der geerbten Immobilie in Hadern geschehen? Grundsätzlich stehen drei Wege offen, die sich nicht gegenseitig ausschließen müssen, aber jeweils unterschiedliche Konsequenzen haben.
Der erste Weg ist die Selbstnutzung, etwa wenn ein Erbe einzieht oder bereits dort wohnt. Der zweite Weg ist die Vermietung, die laufende Einnahmen erzeugt, aber auch Pflichten mit sich bringt. Der dritte Weg ist der Verkauf, der die Immobilie in Liquidität umwandelt und bei mehreren Erben oft die praktikabelste Lösung ist, weil sich ein Erlös leichter aufteilen lässt als eine Immobilie selbst. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der familiären Situation, der Finanzierung, dem Zustand der Immobilie und den Zielen der Erben ab.
Weg 1: Die geerbte Immobilie in Hadern selbst nutzen
Wann sich Selbstnutzung anbietet
Selbstnutzung bietet sich an, wenn ein Erbe bereits einen Bezug zu Hadern hat, etwa weil er dort aufgewachsen ist, in der Nähe arbeitet oder studiert. Für Studierende und Berufstätige an der Universität kann eine Wohnung in Hadern aufgrund der guten Anbindung attraktiv sein. Auch für Familien, die ohnehin einen Umzug innerhalb Münchens planen, kann die geerbte Immobilie eine Option sein, sofern Größe und Zuschnitt passen.
Bei mehreren Erben ist Selbstnutzung durch einen einzelnen Miterben nur möglich, wenn die übrigen ausgezahlt werden oder sich auf eine andere Lösung einigen, etwa eine Vermietung an den selbstnutzenden Miterben zu ortsüblichen Konditionen. Eine solche Lösung sollte schriftlich festgehalten werden.
Was gegen Selbstnutzung sprechen kann
Gegen Selbstnutzung spricht häufig die Finanzierung, da Miterben unter Umständen ausgezahlt werden müssen. Zudem kann der Sanierungsbedarf einer älteren Immobilie in Hadern erheblich sein, insbesondere bei Gebäuden aus den 1960er- und 1970er-Jahren, die energetisch oft nicht dem heutigen Standard entsprechen. Wer selbst einziehen möchte, sollte vorab die notwendigen Modernisierungskosten realistisch einschätzen lassen.
Weg 2: Die geerbte Immobilie in Hadern vermieten
Chancen der Vermietung
Die Vermietung einer geerbten Immobilie in Hadern erzeugt laufende Mieteinnahmen und erhält zugleich die Substanz als Vermögenswert. Aufgrund der Nähe zur Universität ist die Nachfrage nach Mietwohnungen in Hadern konstant hoch, was die Vermietung erleichtert. Für Erben, die die Immobilie nicht kurzfristig zu Geld machen müssen, kann die Vermietung eine Möglichkeit sein, von einer langfristigen Wertentwicklung zu profitieren.
Bei mehreren Erben lässt sich eine vermietete Immobilie gemeinschaftlich verwalten, die Mieteinnahmen werden dann entsprechend den Erbquoten aufgeteilt. Das setzt voraus, dass sich die Erbengemeinschaft auf eine gemeinsame Verwaltung einigen kann.
Pflichten als vermietender Eigentümer
Wer sich für die Vermietung entscheidet, übernimmt die Pflichten eines Vermieters: Instandhaltung, Verkehrssicherung und Ansprechpartner für Mieter. Bestehende Mietverhältnisse gehen beim Erbfall automatisch und unverändert auf die Erben über. Erben ohne eigene Erfahrung in der Immobilienverwaltung können diese an eine Hausverwaltung übergeben, was zusätzliche Kosten verursacht, aber den eigenen Aufwand reduziert. Wichtig ist außerdem, bestehende Rücklagen und laufende Nebenkostenabrechnungen zu prüfen.
Weg 3: Die geerbte Immobilie in Hadern verkaufen
Ablauf eines Verkaufs im Überblick
Entscheiden sich Erben für den Verkauf, folgt der Ablauf im Grundsatz dem eines regulären Immobilienverkaufs, mit einigen erbschaftsspezifischen Besonderheiten. Zunächst wird der Zustand dokumentiert und eine realistische Wertermittlung vorgenommen. Anschließend werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt, darunter Grundbuchauszug, Erbschein, Energieausweis und Grundrisse. Danach folgt die Vermarktung, die Organisation von Besichtigungen, die Prüfung von Kaufinteressenten und schließlich die notarielle Beurkundung.
Besonders bei mehreren Erben ist es sinnvoll, frühzeitig zu klären, wer als Ansprechpartner für Interessenten, Notar und Makler fungiert. Nach dem Notartermin wird der Kaufpreis über ein Notaranderkonto oder ein von den Erben benanntes Konto abgewickelt, von dem aus die Aufteilung entsprechend den Erbquoten erfolgt.
Ein Verkauf unter Begleitung eines erfahrenen Maklers kann bei Erbengemeinschaften sinnvoll sein, weil ein neutraler Dritter die Kommunikation mit Interessenten übernimmt und so Spannungen zwischen Miterben aus dem Verkaufsprozess heraushält.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind: Entscheidungsfindung in der Erbengemeinschaft
Einstimmigkeit und Mehrheitsentscheidungen
Sind mehrere Personen Erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft, rechtlich als Gesamthandsgemeinschaft ausgestaltet. Über die Immobilie als Ganzes kann grundsätzlich nur gemeinsam entschieden werden. Für die Verwaltung des Nachlasses reicht nach § 2038 BGB teilweise eine Mehrheitsentscheidung, für die Verfügung über die Immobilie selbst ist jedoch Einstimmigkeit erforderlich. Ein einzelner Miterbe kann einen Verkauf also nicht gegen den Willen der übrigen Erben durchsetzen, es sei denn, es kommt zur gerichtlichen Teilungsversteigerung.
Wenn sich Miterben nicht einigen
Können sich Miterben nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen, hilft oft ein strukturiertes Gespräch über die jeweiligen Interessen, etwa wenn ein Miterbe einziehen möchte, während ein anderer auf eine zügige Auszahlung angewiesen ist. In solchen Fällen kann ein Miterbe die übrigen auszahlen und die Immobilie allein übernehmen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Gelingt auch das nicht, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung nach § 180 ff. ZVG, die in der Regel einen deutlich niedrigeren Erlös erzielt als ein regulärer Verkauf und deshalb nur bei ausgeschlossener Einigung in Betracht kommt.
Den Wert der geerbten Immobilie in Hadern realistisch einschätzen
Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren
Unabhängig davon, welcher der drei Wege gewählt wird, ist eine realistische Wertermittlung die Grundlage jeder Entscheidung. In Deutschland kommen dabei drei anerkannte Verfahren zur Anwendung: das Vergleichswertverfahren, das sich an tatsächlich erzielten Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte orientiert und vor allem bei Eigentumswohnungen eingesetzt wird; das Ertragswertverfahren, das den Wert aus den erzielbaren Mieteinnahmen ableitet und bei vermieteten Objekten relevant ist; und das Sachwertverfahren, das Grundstück und Bausubstanz getrennt betrachtet und vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zur Anwendung kommt.
Für eine Entscheidung zwischen Selbstnutzung, Vermietung und Verkauf reicht häufig eine fundierte Markteinschätzung durch einen erfahrenen Makler, während für steuerliche Zwecke gegenüber dem Finanzamt ein förmliches Gutachten nach § 198 BewG erforderlich werden kann, wenn der tatsächliche Wert niedriger ist als der pauschal ermittelte Wert.
Warum Online-Rechner bei Erbimmobilien an ihre Grenzen stoßen
Automatisierte Online-Bewertungen liefern einen ersten groben Anhaltspunkt, berücksichtigen aber weder den individuellen Zustand noch Besonderheiten wie einen bestehenden Mietvertrag, Sanierungsstau oder die genaue Lage innerhalb eines Stadtteils wie Hadern. Gerade bei Erbimmobilien, die seit Jahrzehnten nicht modernisiert wurden, kann die Abweichung zum tatsächlich erzielbaren Marktwert erheblich sein. Eine Besichtigung vor Ort durch einen erfahrenen Makler liefert deshalb eine belastbarere Grundlage.
Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist: Was für die Entscheidung zählt
Freibeträge nach § 16 ErbStG
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Nachlasses. Nach § 16 ErbStG gelten unter anderem folgende persönliche Freibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkelkinder in der Regel 200.000 Euro, entferntere Verwandte und Nichtverwandte 20.000 Euro. Diese Freibeträge gelten für den gesamten Nachlass und werden alle zehn Jahre neu gewährt. Liegt der Wert des geerbten Vermögens darüber, wird auf den übersteigenden Betrag Erbschaftsteuer fällig.
Für selbstnutzende Erben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG, etwa wenn ein Ehepartner oder ein Kind die geerbte Wohnimmobilie unverzüglich selbst bezieht. Diese Regelungen sind an enge Voraussetzungen gebunden und sollten mit einem Steuerberater geprüft werden.
Die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG bei einem späteren Verkauf
Neben der Erbschaftsteuer ist bei einem späteren Verkauf die Spekulationsfrist nach § 23 EStG relevant. Für die Berechnung zählt nicht der Erbfall, sondern der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt durch den Erblasser, da Erben in dessen Rechtsposition eintreten. Liegt dieser Erwerb mehr als zehn Jahre zurück, kann ein Verkauf grundsätzlich einkommensteuerfrei erfolgen. Innerhalb der Zehnjahresfrist kann ein Verkaufsgewinn steuerpflichtig sein, es sei denn, die Immobilie wurde im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst zu Wohnzwecken genutzt.
Besondere Situationen: vermietet, sanierungsbedürftig oder leerstehend
Neben den grundsätzlichen Fragen gibt es immer wieder besondere Ausgangslagen. Ist die Immobilie bereits vermietet, übernehmen die Erben automatisch die Vermieterrolle mit allen Rechten und Pflichten. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur unter den Voraussetzungen des § 573 BGB möglich, nicht allein wegen des Erbfalls.
Steht die Immobilie leer, sollten Erben zeitnah für eine Sicherung sorgen, etwa durch regelmäßige Kontrolle, die Weiterführung von Versicherungen und eine vorübergehende Beheizung, um Feuchteschäden zu vermeiden. Ein länger leerstehendes Gebäude verliert sonst an Substanz, was sich negativ auf den erzielbaren Wert auswirkt.
Bei sanierungsbedürftigen Immobilien, die in Hadern unter den älteren Bestandsbauten vorkommen, sollten Erben vorab abschätzen lassen, welche Modernisierungskosten anfallen würden, etwa für Heizung, Dämmung oder Elektrik. Diese Einschätzung ist sowohl für eine Vermietung als auch für einen Verkauf relevant.
Typische Fehler bei der Entscheidung über eine geerbte Immobilie vermeiden
In der Praxis wiederholen sich bei Erbimmobilien einige typische Fehler. Ein häufiger Fehler ist, die Entscheidung über zu lange Zeit aufzuschieben, etwa weil die emotionale Auseinandersetzung mit dem Erbfall noch nicht abgeschlossen ist. Das kann dazu führen, dass eine leerstehende Immobilie an Substanz verliert oder Fristen wie die gebührenfreie Grundbuchberichtigung ungenutzt verstreichen.
Ein weiterer Fehler ist, den Wert allein anhand eines Online-Rechners oder anhand früherer Marktverhältnisse einzuschätzen, ohne eine aktuelle, fundierte Einschätzung einzuholen. Auch die Unterschätzung des Sanierungsbedarfs gehört zu den wiederkehrenden Fehlern.
Bei mehreren Erben entsteht häufig ein weiterer Fehler: Es wird zu spät über die grundsätzliche Richtung gesprochen, bevor einzelne Miterben bereits eigene Pläne entwickelt haben. Eine frühe, offene Kommunikation beugt Missverständnissen vor. Auch steuerliche Fristen wie die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG werden gelegentlich zu spät geprüft.
Häufige Fragen zum Verkauf einer geerbten Immobilie in Hadern
Muss ich als Erbe einen Erbschein beantragen, bevor ich über die Immobilie entscheiden kann?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, kann das Grundbuchamt die Erbfolge teilweise auch ohne Erbschein anerkennen. In der Praxis verlangen jedoch Banken, Käufer und teilweise auch das Grundbuchamt häufig einen Erbschein, sodass sich die Beantragung in den meisten Fällen empfiehlt, insbesondere wenn ein Verkauf geplant ist.
Wie lange dauert es, bis eine geerbte Immobilie in Hadern verkauft werden kann?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Liegt der Erbschein bereits vor und ist das Grundbuch berichtigt, kann der eigentliche Verkaufsprozess, von der Wertermittlung bis zur notariellen Beurkundung, innerhalb einiger Monate abgeschlossen werden. Fehlen Erbschein oder Grundbuchberichtigung noch, verlängert sich der Zeitraum entsprechend um die Bearbeitungszeit beim Nachlassgericht und beim Grundbuchamt.
Können Erben eine geerbte Immobilie verkaufen, auch wenn ein Miterbe nicht zustimmt?
Für einen Verkauf der Immobilie ist grundsätzlich Einstimmigkeit aller Miterben erforderlich. Stimmt ein Miterbe nicht zu, kann die Immobilie nicht ohne Weiteres verkauft werden. Als letztes Mittel bleibt die Teilungsversteigerung nach § 180 ff. ZVG, die jedoch in der Regel einen niedrigeren Erlös erzielt als ein einvernehmlicher Verkauf und deshalb nur als letzte Option in Betracht gezogen werden sollte.
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf einer geerbten Immobilie in Hadern?
Dazu zählen üblicherweise der Erbschein oder ein entsprechender Nachweis der Erbfolge, ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, Grundrisse und Baupläne, sofern vorhanden Unterlagen zu früheren Modernisierungen, sowie bei vermieteten Objekten der bestehende Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung.
Muss ich für eine geerbte Immobilie in Hadern Erbschaftsteuer zahlen?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Gesamtwert des Nachlasses ab. Liegt der Wert des geerbten Vermögens unterhalb des persönlichen Freibetrags nach § 16 ErbStG, fällt keine Erbschaftsteuer an. Übersteigt der Nachlasswert den Freibetrag, wird auf den übersteigenden Betrag Erbschaftsteuer fällig. Eine individuelle Berechnung sollte mit einem Steuerberater vorgenommen werden.
Ist ein Verkauf einer geerbten Immobilie in Hadern einkommensteuerpflichtig?
Das richtet sich nach der Spekulationsfrist von zehn Jahren gemäß § 23 EStG, die ab dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser läuft. Liegt dieser Erwerb mehr als zehn Jahre zurück, ist ein Verkaufsgewinn in der Regel einkommensteuerfrei. Innerhalb der Zehnjahresfrist kann eine Steuerpflicht entstehen, sofern keine Ausnahme durch Selbstnutzung vorliegt.
Lohnt sich die Vermietung einer geerbten Immobilie in Hadern eher als der Verkauf?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vermietung erzeugt laufende Einnahmen und erhält den Vermögenswert, bringt aber Pflichten als Vermieter mit sich und ist bei mehreren Erben nur mit gemeinschaftlicher Verwaltung sinnvoll. Ein Verkauf wandelt die Immobilie in Liquidität um, die sich unter mehreren Erben leichter aufteilen lässt. Welcher Weg passt, hängt von der persönlichen und familiären Situation der Erben ab.
Was passiert mit einem bestehenden Mietverhältnis, wenn ich eine vermietete Immobilie erbe?
Ein bestehendes Mietverhältnis geht automatisch und unverändert auf die Erben über. Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Eine Kündigung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei berechtigtem Eigenbedarf nach § 573 BGB, nicht jedoch allein aufgrund des Erbfalls.
Wie finde ich heraus, was meine geerbte Immobilie in Hadern wert ist?
Eine erste Orientierung kann eine Markteinschätzung durch einen erfahrenen Makler bieten, der die Immobilie vor Ort besichtigt und regionale Vergleichswerte einbezieht. Für steuerliche Zwecke, etwa wenn der vom Finanzamt pauschal ermittelte Wert zu hoch erscheint, kann ein förmliches Gutachten nach § 198 BewG sinnvoll sein.
Sollte ich bei einer Erbengemeinschaft einen Makler einbinden?
Bei mehreren Erben kann ein erfahrener Makler als neutraler Ansprechpartner für Interessenten fungieren und so die Kommunikation entlasten, insbesondere wenn innerhalb der Erbengemeinschaft bereits Spannungen bestehen. Das ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung, erleichtert aber häufig den praktischen Ablauf von der Wertermittlung bis zum Notartermin.
Nächste Schritte für Erben in Hadern
Wer eine Immobilie in Hadern geerbt hat, sollte zunächst die formalen Grundlagen klären: Erbschein beantragen, falls erforderlich, und die Grundbuchberichtigung in die Wege leiten, idealerweise innerhalb der gebührenfreien Zweijahresfrist. Parallel dazu lohnt sich eine realistische Einschätzung des Zustands und des Wertes der Immobilie, da diese Grundlage für alle drei möglichen Wege ist, egal ob am Ende Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf steht.
Sind mehrere Erben beteiligt, empfiehlt sich ein frühes, offenes Gespräch über die grundsätzliche Richtung, bevor einzelne Miterben eigene Pläne verfolgen. Bei steuerlichen Fragen, etwa zu Freibeträgen nach § 16 ErbStG oder zur Spekulationsfrist nach § 23 EStG, ist die Rücksprache mit einem Steuerberater sinnvoll, da eine allgemeine Einschätzung die individuelle Situation nicht ersetzen kann. Wer sich vorab orientieren möchte, was die eigene Immobilie wert sein könnte, findet dazu eine erste Einordnung für Hadern; eine vergleichbare Ausgangslage behandelt auch der Beitrag zur geerbten Immobilie in Neuried.
Für eine fundierte Einschätzung des Marktwerts und eine Begleitung bei einem möglichen Verkauf steht Immobilien Zippold GmbH Eigentümern in Hadern und im gesamten Münchner Westen zur Verfügung. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, IHK-Dozent für die Ausbildung von Immobilienfachkräften und Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) bringt Herbert Zippold die fachliche Grundlage mit, um Erben bei dieser Entscheidung mit einer realistischen, auf die jeweilige Immobilie bezogenen Einschätzung zu unterstützen.