Kroatien Immobilien

Sie sind auf der Suche nach einer attraktiven Immobilie in Kroatien?

Ob stilvolle Wohnung an der Adriaküste, ein charmantes Steinhaus in Istrien oder ein sonniges Baugrundstück mit Meerblick – bei uns finden Sie ausgesuchte Immobilien in den begehrtesten Regionen Kroatiens.

Von Poreč, Umag und Pula im Norden bis hin zu den lebendigen Hotspots wie Split, Zadar und den Inseln Hvar oder Brač – wir begleiten Sie mit persönlicher Beratung und fundierter Marktkenntnis auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Partner im kroatischen Immobilienmarkt und entdecken Sie ausgewählte Objekte mit Potenzial – ob als Feriendomizil, Kapitalanlage oder exklusiven Rückzugsort.

Sie sind auf der Suche nach einer attraktiven Immobilie in Kroatien?

Der Ablauf beim Immobilienkauf in Kroatien

1. Immobiliensuche und Besichtigung

Die Suche beginnt idealerweise 2–3 Wochen vor einer geplanten Reise nach Kroatien. So bleibt ausreichend Zeit, Exposés anzufordern und 3–5 passende Objekte auszuwählen. Besonders beliebt sind Orte wie Poreč, Umag, Pula, Zadar, Split, Hvar oder die Kvarner Bucht.

Wichtig: In Kroatien existieren keine festen Maklerexklusivitäten – oft werden Objekte über mehrere Agenturen gleichzeitig vermarktet. Daher sollte man gezielt mit einer seriösen Agentur arbeiten und unnötige Doppelanfragen vermeiden.

2. OIB-Nummer beantragen

Für den Immobilienerwerb benötigen Sie eine persönliche Steuernummer (OIB). Diese lässt sich direkt in Kroatien oder über einen bevollmächtigten Vertreter (z. B. Anwalt oder Makler) beantragen. Erforderlich sind ein Reisepass und ein ausgefülltes Formular.

3. Vorvertrag abschließen

Vor dem eigentlichen Kaufvertrag wird in der Regel ein Vorvertrag geschlossen. Dieser enthält alle wichtigen Eckdaten zum Kauf (Kaufpreis, Objektbeschreibung, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin etc.) und wird häufig mit einer Anzahlung zwischen 10 und 20 % des Kaufpreises kombiniert.

Achtung: Tritt der Käufer zurück, verfällt die Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, ist meist die doppelte Summe an den Käufer zu erstatten.

4. Rechtliche Prüfung und Übersetzung

Zwischen Vorvertrag und Hauptvertrag erfolgt eine detaillierte rechtliche Prüfung der Immobilie durch einen Anwalt – u. a. hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, Lastenfreiheit und Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Da Kaufverträge in kroatischer Sprache abgeschlossen werden müssen, ist oft auch ein vereidigter Übersetzer notwendig.

5. Hauptvertrag und Grundbucheintrag

Der notarielle Kaufvertrag wird in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet. Der Käufer muss nicht zwingend persönlich anwesend sein, kann sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Nach der Zahlung des Kaufpreises und der Unterzeichnung erfolgt die Einreichung beim Grundbuchamt. Nach der Eintragung sind Sie offiziell Eigentümer der Immobilie.

Nebenkosten und Steuern in Kroatien

Beim Kauf sollten Sie mit zusätzlichen Kosten von etwa 7–10 % des Kaufpreises rechnen. Diese beinhalten:

 

  • Grunderwerbsteuer: 3 % (bei Privatkauf)

  • Maklergebühr: 3 % zzgl. MwSt.

  • Anwaltskosten: ca. 1–1,5 % (je nach Aufwand)

  • Notar- und Übersetzergebühren: je nach Region und Umfang

  • Eintragungsgebühren und Ummeldungen: variabel

Folgende Besonderheiten gibt es in Kroatien beim Immobilienerwerb:

  • Exakte Lageangaben (z. B. Katasterdaten) werden oft erst nach Unterzeichnung eines Besichtigungsprotokolls bekannt gegeben.

  • Nicht alle Objekte verfügen über vollständige Grundrisse oder aktuelle Energieausweise – hier hilft Ihnen ein erfahrener Makler weiter.

  • Die Wohnflächenangaben beinhalten oft auch Terrassen, Balkone oder Treppenhausanteile – prüfen Sie daher, was real nutzbar ist.

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