Grundstück verkaufen in Laim: Ratgeber für Eigentümer unbebauter und bebaubarer Flächen

Grundstück verkaufen in Laim: Ratgeber für Eigentümer unbebauter und bebaubarer Flächen

Ein Grundstück in Laim zu verkaufen unterscheidet sich in vielen Punkten vom Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Es gibt kein Gebäude, das Interessenten emotional anspricht, dafür rücken Fragen zu Bebauungsplan, Erschließung, Bodenbeschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten in den Vordergrund. Wer eine unbebaute Fläche, eine Baulücke oder ein größeres Gartengrundstück mit Teilungspotenzial verkaufen möchte, braucht andere Unterlagen, andere Zielgruppen und eine andere Vermarktungsstrategie als beim klassischen Immobilienverkauf. Laim als westlicher Stadtteil Münchens mit guter Anbindung, gewachsenen Wohnquartieren und einzelnen Nachverdichtungspotenzialen ist ein Standort, an dem Grundstücke aus unterschiedlichsten Gründen den Eigentümer wechseln: durch Erbschaft, durch eine nicht mehr gewünschte Bebauung oder weil ein Grundstücksteil abgetrennt und separat verwertet werden soll. Dieser Ratgeber führt durch die wichtigsten Schritte, Begriffe und Entscheidungen beim Grundstücksverkauf in Laim.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wert eines Grundstücks in Laim hängt maßgeblich vom Bebauungsplan, der Grundstücksgröße, dem Zuschnitt und der Erschließungssituation ab – nicht nur von der reinen Lage.
  • Unbebaute und bebaubare Grundstücke sprechen andere Zielgruppen an als fertige Häuser: Bauträger, private Bauherren und Eigentümer benachbarter Grundstücke mit Interesse an Nachverdichtung.
  • Vor dem Verkauf sollten Eigentümer klären, ob ein gemeindliches Vorkaufsrecht besteht, welche Auflagen der Bebauungsplan vorsieht und ob eine Teilung sinnvoll und rechtlich möglich ist.
  • Baugrundfragen, mögliche Altlasten und eine aktuelle Vermessung sind für Kaufinteressenten oft entscheidungsrelevant und sollten frühzeitig angesprochen werden.
  • Erbbaurecht, Nießbrauch oder Belastungen im Grundbuch können den Verkauf erheblich beeinflussen und sollten vor der Vermarktung geprüft werden.
  • Die steuerliche Behandlung eines Grundstücksverkaufs hängt vom Einzelfall ab; eine frühzeitige Abstimmung mit einem Steuerberater kann sinnvoll sein.
  • Eine strukturierte Vermarktung mit vollständigen Unterlagen verkürzt in vielen Fällen die Zeit bis zum Notartermin und verringert Rückfragen während der Verhandlung.

Laim als Lage für ein Grundstück: Was den Standort ausmacht

Laim liegt im Münchner Westen zwischen Neuhausen, Pasing und Obermenzing und ist über die S-Bahn, mehrere Buslinien und die Nähe zum Mittleren Ring gut an die Innenstadt und das übrige Stadtgebiet angebunden. Der Stadtteil ist geprägt von einer Mischung aus gründerzeitlicher Blockrandbebauung, Siedlungsbauten aus der Nachkriegszeit und einzelnen Einfamilienhausgebieten mit größeren Gartengrundstücken. Gerade in den ruhigeren Wohnlagen abseits der Hauptachsen finden sich noch Grundstücke, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Zuschnitts Potenzial für eine Nachverdichtung, einen Ersatzneubau oder eine Grundstücksteilung bieten.

Für den Verkauf eines Grundstücks ist die genaue Lage innerhalb von Laim relevant: Die Nähe zu S-Bahnhof und Bahnhof Laim, zu Grünflächen wie dem Loehleplatz oder dem Fritz-Beck-Anlage-Areal sowie zur Fürstenrieder Straße als Haupterschließungsachse beeinflusst, welche Nutzung realistisch ist und welche Käufergruppen sich für die Fläche interessieren. Eine ruhige Innenlage in einem etablierten Einfamilienhausgebiet spricht andere Interessenten an als ein Grundstück an einer stark befahrenen Straße mit Potenzial für Mehrfamilienhäuser.

Welche Grundstücksarten es in Laim gibt

Nicht jedes Grundstück ist gleich zu behandeln. Für die Vermarktung und die Preisfindung macht es einen erheblichen Unterschied, um welche Art von Fläche es sich handelt.

Grundstücksart Beschreibung Typische Käufergruppe
Baulücke Unbebaute Fläche innerhalb geschlossener Bebauung, meist bereits erschlossen Private Bauherren, kleinere Bauträger
Grundstück mit Altbestand zum Abriss Bebaute Fläche, bei der ein bestehendes Gebäude wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erhalten werden kann Bauträger, Projektentwickler
Gartengrundstück mit Teilungspotenzial Bestehendes Grundstück mit Wohnhaus und großzügigem Garten, der abgetrennt werden könnte Nachbarn, private Bauherren, kleinere Bauträger
Bauerwartungsland Fläche ohne aktuellen Bebauungsplan, aber mit Aussicht auf künftige Bebaubarkeit Langfristig orientierte Investoren
Voll erschlossenes Bauland Baureifes Grundstück mit Anschluss an Straße, Wasser, Kanal und Strom Private Bauherren, Bauträger

In Laim überwiegen erfahrungsgemäß Baulücken, Grundstücke mit Altbestand und Gartengrundstücke mit Teilungspotenzial, da der Stadtteil weitgehend bebaut ist und echtes Bauerwartungsland kaum noch vorkommt. Die Einordnung der eigenen Fläche in eine dieser Kategorien ist ein sinnvoller erster Schritt, bevor über Preis und Vermarktung entschieden wird.

Der Bebauungsplan: Grundlage für Wert und Nutzung

Für nahezu jedes Grundstück in Laim gilt entweder ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan oder es greift das Einfügungsgebot nach Baugesetzbuch, wenn kein Plan vorliegt. Der Bebauungsplan legt unter anderem fest, wie viele Geschosse errichtet werden dürfen, welche Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl zulässig sind und wo Baugrenzen oder Baulinien verlaufen. Diese Angaben bestimmen, wie viel Wohn- oder Nutzfläche auf dem Grundstück realisierbar ist – und damit, wie interessant die Fläche für Bauträger und private Bauherren ist. Grundflächen- und Geschossflächenzahl zusammen bestimmen das bauliche Potenzial oft stärker als die reine Quadratmeterzahl: Zwei gleich große Grundstücke in Laim können je nach Bebauungsplan ein sehr unterschiedliches Bauvolumen zulassen.

Eigentümer sollten vor dem Verkauf beim Planungsreferat der Landeshauptstadt München einen aktuellen Auszug aus dem Bebauungsplan sowie gegebenenfalls eine Bauvoranfrage in Betracht ziehen. Eine Bauvoranfrage kann Klarheit schaffen, ob eine bestimmte Bebauung genehmigungsfähig ist, kostet aber Zeit und Gebühren. Liegt kein Bebauungsplan vor, richtet sich die Zulässigkeit einer Bebauung nach der Umgebungsbebauung; ein Neubau muss sich dann in Art und Maß der Nutzung sowie der überbaubaren Fläche in die nähere Umgebung einfügen. Diese Einschätzung ist weniger eindeutig als bei einem konkreten Bebauungsplan und sollte im Zweifel mit dem Planungsreferat oder einem Architekten abgeklärt werden.

Wie der Wert eines Grundstücks in Laim ermittelt wird

Bei der Wertermittlung eines Grundstücks kommt üblicherweise das Vergleichswertverfahren zum Einsatz, bei dem tatsächlich erzielte Verkaufspreise vergleichbarer Grundstücke in der Umgebung herangezogen werden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte veröffentlicht dazu regelmäßig Bodenrichtwerte, die eine erste Orientierung geben, jedoch nicht mit dem konkreten Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks gleichzusetzen sind. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf eine durchschnittliche Lage innerhalb einer Bodenrichtwertzone und muss für das jeweilige Grundstück angepasst werden.

Neben dem reinen Bodenrichtwert fließen in die individuelle Bewertung weitere Faktoren ein:

  • Grundstücksgröße, Zuschnitt und Erschließungssituation
  • Bebaubarkeit gemäß Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung
  • Lage innerhalb von Laim, etwa Nähe zu Verkehrsachsen, Bahnlinien oder Grünflächen
  • Bodenbeschaffenheit und mögliche Altlasten
  • Bestehende Gebäude oder Bewuchs, die Abriss- oder Rodungskosten verursachen können
  • Erschließungskosten, sofern eine Fläche noch nicht vollständig erschlossen ist

Eine fundierte Werteinschätzung sollte diese Faktoren zusammenführen, statt sich allein auf einen online abgerufenen Bodenrichtwert zu verlassen. Gerade bei Grundstücken mit besonderem Zuschnitt, Teilungspotenzial oder unklarer Bebaubarkeit kann eine Einschätzung durch einen Makler mit Erfahrung in der Region oder ein Wertgutachten sinnvoll sein, bevor ein Angebotspreis festgelegt wird. Wer eine bestehende Immobilie mit größerem Grundstück in Laim verkaufen möchte, findet ergänzende Hinweise zur Wertermittlung von bebauten Objekten im Beitrag Immobilienbewertung in Laim.

Baugrund, Altlasten und Vermessung: Worauf technisch zu achten ist

Bei unbebauten oder zur Neubebauung vorgesehenen Grundstücken interessieren sich ernsthafte Käufer meist frühzeitig für den Baugrund. Ein Baugrundgutachten gibt Auskunft über Bodenaufbau, Grundwasserstand und Tragfähigkeit und ist häufig Voraussetzung für eine solide Gründungsplanung. Eigentümer müssen ein solches Gutachten in der Regel nicht selbst in Auftrag geben, sollten aber wissen, ob Informationen zum Baugrund bereits aus früheren Bauvorhaben auf dem Grundstück oder in der Nachbarschaft vorliegen.

Ein weiterer Punkt ist die Frage möglicher Altlasten. Insbesondere bei Grundstücken, auf denen früher Tankstellen, Werkstätten oder ähnliche gewerbliche Nutzungen vorhanden waren, kann ein Eintrag im Altlastenkataster relevant sein. Ein Blick in das beim Referat für Gesundheit und Umwelt geführte Bodeninformationssystem schafft frühzeitig Klarheit und verhindert, dass die Frage erst kurz vor dem Notartermin auftaucht.

Vermessung, Bewuchs und Rückbaukosten

Für den Verkauf wird in der Regel ein aktueller Lageplan sowie ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt. Bei älteren Grundstücken oder nach einer geplanten Teilung kann eine neue Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur nötig sein, um die Grenzen rechtssicher festzustellen; die Bearbeitungszeit dafür sollte frühzeitig eingeplant werden. Steht auf dem Grundstück noch ein älteres Gebäude zum Abriss oder ist die Fläche stark bewachsen, sollten Eigentümer die zu erwartenden Rückbau- oder Rodungskosten realistisch einschätzen, da informierte Käufer diese in ihre Kalkulation einbeziehen.

Unterlagen für den Grundstücksverkauf

Ein vollständiges Unterlagenpaket beschleunigt in vielen Fällen die Kaufentscheidung, weil ernsthafte Interessenten Planungssicherheit erhalten. Für den Verkauf eines Grundstücks in Laim sind typischerweise folgende Unterlagen relevant:

  • Aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zu Eigentümer, Größe und eingetragenen Belastungen
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster beziehungsweise Lageplan
  • Bebauungsplanauszug oder Auskunft zur planungsrechtlichen Situation
  • Bodenrichtwertauskunft des Gutachterausschusses
  • Nachweis zu Erschließungskosten, sofern diese noch nicht vollständig abgegolten sind
  • Gegebenenfalls vorhandene Baugrundgutachten oder Altlastenauskünfte
  • Bei bebauten Grundstücken zusätzlich Grundrisse, Baujahr und energetische Unterlagen
  • Bei Erbengemeinschaften: Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis sowie Vollmachten der Miterben

Nicht jede Unterlage muss zwingend vor der ersten Vermarktung vollständig vorliegen, ein früher Überblick verhindert jedoch, dass der Verkaufsprozess an fehlenden Dokumenten hängen bleibt, sobald ein konkretes Angebot vorliegt.

Der Ablauf eines Grundstücksverkaufs Schritt für Schritt

Auch wenn jeder Verkauf individuelle Besonderheiten aufweist, folgt der Verkauf eines Grundstücks in der Regel einem vergleichbaren Grundmuster.

1. Bestandsaufnahme und Werteinschätzung

Am Anfang steht die Klärung der Grundstücksdaten: Größe, Zuschnitt, Grundbuchstand, planungsrechtliche Situation und eventuell vorhandene Belastungen. Darauf aufbauend wird ein realistischer Angebotspreis festgelegt, der Bebaubarkeit, Lage in Laim und vergleichbare Verkäufe berücksichtigt. Eine zu hohe Erstpreisforderung führt häufig zu langen Vermarktungszeiten, eine zu niedrige zu unnötigen Wertverlusten.

2. Vermarktungsunterlagen und Zielgruppenansprache

Für ein Grundstück wird kein klassisches Wohnungs-Exposé benötigt, wohl aber eine klare Darstellung von Lageplan, Bebauungsmöglichkeiten, Erschließung und rechtlichem Status. Je nach Grundstücksart erfolgt die Ansprache über unterschiedliche Kanäle: über Bauträger-Netzwerke, Käuferkarteien für Bauherren oder gezielt über Nachbarschaftsansprache bei Teilungspotenzial.

3. Besichtigung, Auskunft und Verhandlung

Bei Grundstücken erfolgt die Besichtigung oft in Verbindung mit einer fachlichen Auskunft zu Baurecht und Erschließung, da Interessenten in der Regel konkrete bauliche Absichten verfolgen. Ist ein passender Interessent gefunden, folgt die Preis- und Konditionsverhandlung, häufig unter Einbeziehung von Fristen für den Baubeginn, Zahlungsmodalitäten und eventuellen Rücktrittsrechten.

4. Notartermin, Umschreibung und Übergabe

Der Kaufvertrag wird wie bei jeder Immobilie notariell beurkundet. Der Notar prüft unter anderem, ob ein gemeindliches Vorkaufsrecht besteht, und veranlasst nach Kaufpreiszahlung die Umschreibung im Grundbuch. Bei unbebauten Grundstücken beschränkt sich die Übergabe meist auf die förmliche Besitzübergabe und die Klärung von Grenzsteinen oder Einfriedungen.

Zielgruppen: Bauträger, private Bauherren und Nachverdichter

Wer ein Grundstück in Laim verkauft, sollte sich vor der Vermarktung Gedanken über die realistische Käuferzielgruppe machen, da sich Erwartungen und Entscheidungsgeschwindigkeit deutlich unterscheiden. Bauträger interessieren sich meist für Grundstücke mit klar erkennbarem, wirtschaftlich attraktivem Bebauungspotenzial, etwa für Mehrfamilienhäuser, und kalkulieren genau auf Basis der zulässigen Geschossfläche. Private Bauherren suchen dagegen häufig eine Fläche für ein eigenes Einfamilien- oder Doppelhaus; für sie zählen neben dem Baurecht auch weiche Faktoren wie Nachbarschaft, Ausrichtung und Gartenanteil, und ihre Entscheidungsprozesse dauern wegen der oft nötigen Finanzierung länger. Bei Gartengrundstücken mit Teilungspotenzial kommen zudem häufig direkte Nachbarn als Käufer in Betracht, die ihre eigene Fläche erweitern möchten – diese Gruppe kennt die Lage bereits genau, benötigt aber eine klare rechtliche und planerische Abstimmung zur Teilung.

Vermarktung und Verhandlung

Die Vermarktung eines Grundstücks unterscheidet sich von der einer bewohnten Immobilie vor allem dadurch, dass keine Innenraumfotos oder Home-Staging-Maßnahmen möglich sind. Stattdessen stehen Lageplan, Luftbild, eine verständliche Darstellung der Bebauungsmöglichkeiten und gegebenenfalls erste Planungsskizzen im Vordergrund; eine sachliche, faktenbasierte Darstellung schafft bei den meist fachlich versierten Interessenten mehr Vertrauen als werbliche Übertreibungen. In der Verhandlung spielen neben dem Kaufpreis häufig weitere Punkte eine Rolle: Fristen für den Baubeginn, mögliche Rückabwicklungsklauseln, falls eine Baugenehmigung nicht erteilt wird, sowie Regelungen zu bestehendem Bewuchs oder Altbestand. Wer diese Punkte frühzeitig mitdenkt, vermeidet Verzögerungen kurz vor dem Notartermin. Bei größeren Objekten mit gemischter Nutzung lohnt sich zudem ein Blick auf vergleichbare Verkäufe im weiteren Umfeld, etwa im Beitrag Immobilie verkaufen München West.

Steuerliche Aspekte beim Grundstücksverkauf

Der Verkauf eines Grundstücks kann steuerliche Folgen haben, insbesondere im Zusammenhang mit der privaten Veräußerungssteuer, wenn zwischen Erwerb und Verkauf ein bestimmter Zeitraum liegt und das Grundstück nicht selbst genutzt wurde. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall eine Steuerpflicht entsteht, hängt von individuellen Faktoren ab, etwa vom Erwerbszeitpunkt, einer möglichen Erbschaft oder Schenkung sowie der Nutzung des Grundstücks; pauschale Aussagen sind hier nicht seriös möglich. Auch bei Erbschaften kann eine Erbschaftsteuer relevant werden, deren Höhe unter anderem vom Verwandtschaftsgrad und dem festgestellten Wert abhängt. Da sich steuerliche Regelungen ändern können, sollten Eigentümer rechtzeitig vor dem Verkauf einen Steuerberater einbinden; ein Makler kann bei der Bereitstellung der dafür notwendigen Wertangaben unterstützen, jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen.

Besondere Situationen: Erbengemeinschaft, Erbbaurecht, Teilverkauf

Grundstück aus einer Erbengemeinschaft verkaufen

Gehört ein Grundstück mehreren Erben gemeinsam, entscheidet die Erbengemeinschaft grundsätzlich einstimmig über einen Verkauf. Hilfreich ist meist eine frühzeitige, neutrale Werteinschätzung, um Diskussionen über den angemessenen Preis zu versachlichen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt im äußersten Fall nur die Teilungsversteigerung, die für alle Beteiligten in der Regel wirtschaftlich ungünstiger ist als ein einvernehmlicher freihändiger Verkauf.

Grundstück mit Erbbaurecht

Ist auf einem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, gehört das Grundstück formal dem Erbbaurechtsgeber, während der Erbbauberechtigte das Gebäude besitzt und ein Nutzungsrecht am Grundstück hat. Der Verkauf eines solchen Grundstücks unterscheidet sich rechtlich deutlich vom Verkauf einer lastenfreien Fläche und sollte gesondert geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf Restlaufzeit und Heimfallregelungen.

Teilverkauf eines größeren Grundstücks

Möchte ein Eigentümer nur einen Teil seines Grundstücks veräußern, etwa den hinteren Gartenbereich, muss zunächst geklärt werden, ob eine Teilung baurechtlich zulässig ist und ob die Restfläche weiterhin selbstständig nutzbar bleibt. Eine amtliche Teilungsvermessung ist dafür in der Regel erforderlich, bevor eine neue Flurstücksnummer vergeben und der Teil separat verkauft werden kann.

Typische Fehler beim Grundstücksverkauf

Beim Verkauf eines Grundstücks treten immer wieder ähnliche Fehler auf, die sich mit Vorbereitung vermeiden lassen.

  • Der Angebotspreis orientiert sich allein am Bodenrichtwert, ohne die individuelle Bebaubarkeit zu berücksichtigen.
  • Die planungsrechtliche Situation wird erst spät geklärt, was Verzögerungen verursacht, sobald ein Interessent Fragen zum Baurecht stellt.
  • Mögliche Altlasten oder Bodenrisiken werden nicht angesprochen und tauchen erst kurz vor dem Notartermin auf.
  • Bei Erbengemeinschaften wird der Abstimmungsbedarf zwischen den Miterben unterschätzt, was den Prozess verzögern kann.
  • Die Vermarktung erfolgt ausschließlich über allgemeine Immobilienportale, ohne gezielt Bauträger oder Bauherrenkarteien anzusprechen.

Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf in Laim

Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück in Laim bebaubar ist?

Auskunft gibt zunächst der Bebauungsplan, der beim Planungsreferat der Landeshauptstadt München eingesehen werden kann. Liegt kein Bebauungsplan vor, richtet sich die Bebaubarkeit nach der umgebenden Bebauung. Bei Unsicherheiten kann eine Bauvoranfrage zusätzliche Klarheit schaffen.

Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Bodenrichtwertzone und dient als grobe Orientierung. Der Verkehrswert berücksichtigt zusätzlich die individuellen Eigenschaften des konkreten Grundstücks, etwa Zuschnitt, Erschließung und tatsächliche Bebaubarkeit.

Muss ich als Eigentümer ein Baugrundgutachten erstellen lassen, bevor ich verkaufe?

Ein Baugrundgutachten ist für den Verkauf selbst nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch das Vertrauen von Kaufinteressenten stärken und Rückfragen während der Verhandlung reduzieren, insbesondere bei Grundstücken mit unklarer Bodenbeschaffenheit.

Wie lange dauert der Verkauf eines Grundstücks in Laim üblicherweise?

Die Dauer hängt stark von Größe, Bebaubarkeit und Zielgruppe ab. Gut erschlossene, klar bebaubare Grundstücke mit vollständigen Unterlagen finden häufig schneller einen Käufer als Flächen mit ungeklärter planungsrechtlicher Situation.

Was passiert, wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausübt?

In bestimmten Fällen kann der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen, das der Notar im Rahmen der Kaufabwicklung prüft. Übt die Gemeinde dieses Recht aus, tritt sie anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag ein. In der Praxis wird von diesem Recht nicht bei jedem Verkauf Gebrauch gemacht.

Kann ich mein Grundstück auch ohne Makler verkaufen?

Ein Privatverkauf ist grundsätzlich möglich. Da bei Grundstücken jedoch häufig planungsrechtliche, technische und steuerliche Fragen zusammenkommen, kann die Unterstützung durch einen ortskundigen Makler helfen, Unterlagen vollständig zusammenzustellen und die passende Zielgruppe gezielt anzusprechen. Wer parallel auch eine bestehende Wohnung in Laim verkaufen möchte, findet dazu ergänzende Hinweise im Beitrag Wohnung verkaufen in Laim.

Wie gehe ich vor, wenn mehrere Erben über den Verkauf entscheiden müssen?

Sinnvoll ist zunächst eine gemeinsame, neutrale Werteinschätzung als Diskussionsgrundlage. Darauf aufbauend kann die Erbengemeinschaft eine einvernehmliche Entscheidung zu Preis, Zeitpunkt und Vorgehen treffen. Bei anhaltender Uneinigkeit sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden.

Was sollte im Kaufvertrag zu einem geplanten Bauvorhaben stehen?

Je nach Verhandlungsergebnis können Regelungen zu Fristen für den Baubeginn, zum Umgang mit vorhandenem Bewuchs oder Altbestand sowie zu eventuellen Rücktrittsrechten sinnvoll sein, falls eine Baugenehmigung nicht erteilt wird. Die konkrete Ausgestaltung sollte notariell geprüft werden.

Nächste Schritte für Eigentümer in Laim

Wer den Verkauf eines Grundstücks in Laim plant, sollte zunächst die grundlegenden Fakten zusammenstellen: aktueller Grundbuchstand, planungsrechtliche Situation, Größe und Zuschnitt sowie ein erster Überblick zu Erschließung und möglichen Altlasten. Auf dieser Basis lässt sich eine realistische Werteinschätzung ableiten und eine passende Zielgruppe definieren, sei es ein Bauträger, ein privater Bauherr oder ein Nachbar mit Interesse an einer Erweiterung. Eine sachliche, gut vorbereitete Vermarktung mit vollständigen Unterlagen verkürzt in vielen Fällen den Weg bis zum Notartermin. Eigentümer, die bei der Einordnung ihres Grundstücks, der Ansprache geeigneter Käufergruppen oder der Zusammenstellung der Unterlagen Unterstützung wünschen, können sich an Immobilien Zippold GmbH wenden, die mit regionaler Marktkenntnis in Laim und dem Münchner Westen unterstützt.

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