Italien Immobilien
Sie sind auf der Suche nach einer attraktiven Immobilie in Italien?
Italien vereint wie kaum ein anderes Land mediterrane Lebensart, kulturelle Vielfalt und kulinarischen Hochgenuss – und genau diese Lebensqualität spiegelt sich auch in den dortigen Immobilien wider.
Ob stilvolle Wohnung am Gardasee, rustikales Landhaus in der Toskana oder moderne Villa an der ligurischen Küste: Bei uns finden Sie exklusive Immobilienangebote in den schönsten Regionen Italiens.
Wir begleiten Sie mit einem persönlichen Rundum-Service – von der ersten Anfrage über die Auswahl bis hin zur finalen Schlüsselübergabe.
Dabei profitieren Sie von unserem lokalen Netzwerk, der Erfahrung unser italenischen Partner und einem Gespür für echte Wohn- und Wertobjekte.
Sie sind auf der Suche nach einer attraktiven Immobilie in Italien?
Der Ablauf beim Immobilienkauf in Italien – einfach erklärt
Wenn Sie Ihre Traumimmobilie in Italien gefunden haben, erfolgt der Kauf in der Regel in drei Schritten – und zwar nach italienischem Recht.
1. Kaufangebot (Proposta d’Acquisto)
Nach der Einigung über Preis und Bedingungen wird eine schriftliche Kaufabsichtserklärung abgegeben. Diese geht meist mit einer ersten Anzahlung von etwa 2 % des Kaufpreises einher. Damit sichern Sie sich das Objekt verbindlich und der Verkäufer verpflichtet sich, nicht weiter mit anderen Interessenten zu verhandeln.
2. Vorvertrag (Contratto Preliminare)
In einem Vorvertrag werden alle wichtigen Eckdaten festgehalten – darunter Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Zustand und rechtliche Absicherung der Immobilie. Üblicherweise leisten Käufer hier eine weitere Anzahlung von 20–30 %. Der Vertrag kann privat oder notariell geschlossen werden, eine notarielle Prüfung ist aber sehr empfehlenswert, insbesondere zur rechtlichen Klarheit (Grundbuch, Genehmigungen, Lastenfreiheit etc.). Sollte eine Partei zurücktreten, greifen vertraglich geregelte Strafzahlungen.
3. Notarvertrag (Rogito oder Contratto Notarile)
Einige Wochen später erfolgt der finale Kaufvertrag in Anwesenheit eines Notars. Erst mit dessen Unterzeichnung und Zahlung der Restsumme wird der Eigentumsübergang offiziell und im Grundbuch eingetragen. Anders als in Deutschland erfolgt der Eigentumswechsel damit sofort – ohne weitere Zwischenstufen.
Mit diesen Kaufnebenkosten sollten Sie rechnen
Neben dem Kaufpreis entstehen weitere, einmalige Kosten. Hier ein Überblick:
Notarkosten: ca. 1–2 % des Kaufpreises
Übersetzer (falls nötig): ca. 1.000 €
Grunderwerbsteuer:
– 9 % (Zweitwohnsitz, Kauf von Privat, auf Katasterwert)
– 2 % (Erstwohnsitz, Kauf von Privat, auf Katasterwert)
– bis zu 15 % (landwirtschaftlicher Grund)
– 4–10 % bei Kauf von einer Gesellschaft
Maklerprovision: ca. 3 % zzgl. 22 % MwSt.