Spanien Immobilien

Sie sind auf der Suche nach einer attraktiven Immobilie in Spanien?

Ob sonnige Ferienwohnung auf Mallorca, stilvolle Finca auf Ibiza oder eine moderne Villa an der Costa del Sol – bei uns finden Sie sorgfältig ausgewählte Immobilien in den begehrtesten Regionen Spaniens.

Entdecken Sie Ihr Traumobjekt in Andalusien, Valencia, an der Costa Blanca oder auf den Balearen und profitieren Sie von unserer fundierten Beratern und Makler vor Ort.

Ob für den Eigenbedarf, als Ferienimmobilie oder als Kapitalanlage – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Lassen Sie sich vom mediterranen Lebensgefühl, über 300 Sonnentagen im Jahr und dem unvergleichlichen Mix aus Meer, Kultur und Kulinarik begeistern.

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Immobilienkauf in Spanien – Ablauf, Rechtliches & wichtige Hinweise

Der Erwerb einer Immobilie in Spanien ist für EU-Bürger problemlos möglich – ob Ferienhaus auf Mallorca, Apartment in Málaga oder Villa an der Costa Blanca. Dennoch gibt es einige Besonderheiten im Kaufprozess, die Sie kennen sollten.

1. N.I.E. beantragen:

Vor dem Immobilienkauf benötigen Sie eine spanische Steuernummer (N.I.E.), die Voraussetzung für sämtliche vertraglichen und steuerlichen Schritte ist.

2. Reservierung & Anzahlung:

Nach Auswahl der Wunschimmobilie wird in der Regel ein Reservierungsvertrag abgeschlossen. Üblich ist eine Anzahlung zwischen 5–10 % des Kaufpreises. Wichtig: Wird die Anzahlung als „arras penitenciales“ deklariert, ermöglicht das beiden Parteien einen Rücktritt mit klar geregelten Folgen.

3. Rechtliche Prüfung (Due Diligence):

Vor dem Notartermin sollte eine umfassende Prüfung der Immobilie erfolgen – dazu zählen der Grundbuchauszug, mögliche Belastungen (z. B. Hypotheken), offene Schulden bei der Eigentümergemeinschaft sowie Baugenehmigungen. Hier empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt, der auf spanisches Immobilienrecht spezialisiert ist.

4. Notarieller Kaufvertrag & Grundbucheintrag:

Der Kaufvertrag wird vor einem spanischen Notar unterzeichnet. Erst mit dem Grundbucheintrag ist das Eigentum offiziell abgesichert – auch wenn er rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, wird dieser Schritt dringend empfohlen, um Betrug zu vermeiden.

5. Steuerliche Abwicklung & Nebenkosten:

Nach der notariellen Beurkundung haben Sie 20 bis 60 Tage Zeit, um die Grunderwerbsteuer zu entrichten – je nach Region. Auch weitere Steuern wie Mehrwertsteuer oder Wertzuwachssteuer können anfallen, ebenso Notarkosten, Anwaltsgebühren und Grundbuchkosten. Insgesamt sollten Sie mit rund 10–13 % Nebenkosten kalkulieren.

6. Übergabe & Ummeldungen:

Abschließend erfolgen die Ummeldungen für Strom, Wasser, Müllabfuhr etc. – auf Wunsch unterstützt Sie dabei ein lokaler Dienstleister.

Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien

Wer in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, sollte neben dem Kaufpreis auch mit zusätzlichen Kaufnebenkosten von rund 10–12 % rechnen – je nach Region, Objekttyp und Finanzierungsmodell. Bei Neubauten fällt die spanische Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10 % an, hinzu kommt meist eine Stempelsteuer (AJD) von 0,5–1,5 %, abhängig von der autonomen Region. Beim Kauf von Bestandsimmobilien ist hingegen die Grunderwerbsteuer (ITP) relevant, die zwischen 6 % und 10 % liegt.

Weitere Kosten entstehen durch:

 

  • Notarkosten (ca. 600–1.000 €)

  • Eintragung ins Grundbuch (ca. 400–700 €)

  • Anwaltskosten (1–2 % des Kaufpreises – sehr zu empfehlen)

  • Maklerprovision, sofern fällig (teils 3 % zzgl. MwSt.)

  • Optional: Hypothekenkosten, Bewertung, Beratung durch einen Gestor

 

Tipp: Für eine Immobilie im Wert von 200.000 € sollte man insgesamt zwischen 13.000 und 24.000 € Nebenkosteneinplanen – abhängig von Neubau oder Bestandsobjekt. Wer sicher investieren will, sollte sich frühzeitig professionell begleiten lassen.

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